Die Arbeit der Wiener Selbsthilfegruppen zu unterstützen, ist der Selbsthilfe-Unterstützungsstelle SUS Wien ein wichtiges Anliegen. Die Fördergelder werden jährlich vergeben.
Die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung einer Selbsthilfegruppe bilden die spezifischen Förderrichtlinien für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen der Wiener Gesundheitsförderung – WiG.
Eine Förderung kann jeweils für ein ganzes Jahr mit dem dafür vorgesehenen Förderantrag eingereicht werden. Die Einreichfrist endet jeweils am 31. Oktober für das nachfolgende Kalenderjahr.
Selbsthilfegruppen, die nicht als Vereine organisiert sind, müssen dem Antrag eine Vollmacht ihrer Teilnehmer*innen beilegen.
Weitere Informationen finden sich im Infoblatt zum Ablauf.
Die Mitarbeiter*innen der SUS Wien stehen für Fragen zu den Förderungen für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Telefon: +43 1 4000-76944
E-Mail: selbsthilfesymbolwig.orpunktat
Allgemeine Informationen
Spezifische Förderrichtlinien für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen
FAQ Spezifische Förderrichtlinien
Antragstellung
Vorlagen