Die Wiener Gesundheitsförderung – WiG unterstützt die Gesundheitsförderungslandschaft in Wien auch durch die Förderung von Projekten, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt und die gesundheitsfördernde Lebensweisen der Wiener*innen und/oder gesunde Lebenswelten für die Menschen in Wien ermöglichen.
Ablauf für Förderungen für Gesundheitsförderungsprojekte in der WiG
Es gibt keine Fixtermine für Projekteinreichungen.
1. Vorphase
Finanzierungsanfrage
- Projektskizze (2 – 3 Seiten) mit Darstellung von Hintergrund, Projektidee, Zielgruppe(n), Umsetzung und Zeitrahmen des Projekts sowie
- grobe Einnahmen-Ausgaben-Darstellung über die Gesamtprojektkosten (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten) sowie Darstellung der angesuchten Fördersummen bei der WiG und bei geplanten anderen Förderstellen
- ⇒ per E-Mail an die Wiener Gesundheitsförderung – WiG: office@wig.or.at
- Die Finanzierungsfrage wird in der WiG inhaltlich (Gesundheitsreferent*in) und budgetär (kfm. Leiter) geprüft. Danach wird in der Geschäftsführung entschieden, ob eine Förderung des Projekts grundsätzlich in Frage kommt (Zeitrahmen innerhalb der WiG in der Regel ca. 4 – 6 Wochen).
- Fällt die Vorentscheidung negativ aus, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Absage mit Begründung.
- Fällt die Vorentscheidung positiv aus, wird der/die Antragsteller*in eingeladen, um Projektförderung anzusuchen.
2. Ansuchen um Projektförderung
Die WiG sendet per E-Mail eine Einladung, um Projektförderung anzusuchen. Diese beinhaltet:
- Formular „Ansuchen um Projektförderung“
- Allgemeine Förderrichtlinien der Wiener Gesundheitsförderung – WiG
- Qualitätskriterien für Projekte der Gesundheitsförderung
- Arbeits- und lohnrechtliche Bestimmungen
- Budgetierungsrichtlinien für Projektförderungen
- Gender Check
- Richtlinien für die Abrechnung von Fördermitteln
- Ev. inhaltliche und/oder budgetäre Anmerkungen, was bei der Projektplanung zu berücksichtigen ist und sich im ausgefüllten Projektformular entsprechend wiederfinden sollte
3. Prüfung des Projektantrags in der WiG
- Der Projektantrag wird in der WiG inhaltlich (Gesundheitsreferent*in) und budgetär (kfm. Leiter) geprüft. Ev. inhaltliche/budgetäre Feedbackschleifen/Anpassungen sind, wenn notwendig, vorgesehen.
- Fällt die Prüfung des Antrags negativ aus, erhält der/die Antragsteller*in eine Absage mit inhaltlicher Begründung.
- Fällt die Prüfung des Antrags positiv aus, erhält der/die Antragsteller*in eine (ev. an andere Zusagen geknüpfte) Zusage, in welcher die weitere Vorgangsweise (zu Zahlungsvereinbarungen, Berichtswesen etc.) geregelt ist.